BAUBEWILLIGUNG
Auf Sicherheit gehen.
Für viele Investoren ist es wichtig, sich mit einer Baubewilligung abzusichern, um erst zu einem späteren Zeitpunkt zu bauen. Durch unsere langjährige Zusammenarbeit mit Investoren wissen wir genau, wo die Prioritäten liegen. Für diese Anliegen bieten wir Ihnen einen exklusiven Service. Bis zur Baukreditvergabe erstellen wir Ihnen Ihr Projekt und begleiten Sie durch die Baubewilligung. Bezahlt wird die Architekturleistung nachträglich. *
Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich einen Beratungstermin zu sichern.
Umfang der Baueingabe:
Alle unsere Leistungen sind nach dem SIA Leistungsmodell gegliedert. Unser Angebot umfasst folgende Leistungen:
- Baulandstudie
- Machbarkeitsstudie
- Vorprojekt
- Detailstudien
- Kostenvoranschlag
- Hilfe bei der Abwicklung mit der Bank
- Bewilligungsverfahren
- Korrespondenz mit den Behörden
Beispiel Einer Baueingabe
* Das volle Architekturhonorar ist nur geschuldet, wenn der Baubewilligungsentscheid positiv ausfällt und muss vom Auftraggeber nachträglich bezahlt werden gem. Architekturleistung nach SIA. Das Honorar wird über die Bausumme des Kostenvoranschlages berechnet. Bei negativem Baubewilligungsentscheid, Vertragsbruch oder Rückzug (vor Eröffnung der Baueingabe) des Bauherrn ist eine Pauschale an Marxer Architekten AG fällig und der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Pläne. Dieses Angebot wird vertraglich geregelt.
Treten Sie noch heute mit uns in Kontakt um Ihr persönliches Angebot zu erhalten.